Was haben Wohnpark Yamakawa bzw. die 513 und Wasser miteinander zu tun?

 

Viel. Alles.

 

Schon auf historischen Karten lesen wir als Namen für das Gebiet "Badloh": Hier befand sich das öffentliche Badehaus, gespeist von einer Quelle.

 

Die 513 liegt am Fuße eines langgezogenen Quellgebiets an einen Hang. Nur wenige Meter oberhalb ist die Ell (das "Ell-Quellgebiet"), Bereich für Hohenberger Trinkwasser früher, heute nicht mehr genutzt aber noch entsprechend eingezäunt und beschildert, offizielle Löschwasserentnahmestelle - Quelle, offene Gräben, ein extrem nasses Grundstück mit entsprechender Vegetation.

 

Die 513 ist feucht, der Boden gesättigt, ein Gutachten ergab,  dass  eine Versickerungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. Hier wachsen Wiesenschaumkraut, Schlangenknöterich und der große Wiesenknopf, alles Anzeiger für Grundwasservorkommen.

 

Selbst wenn aufgrund trockener Witterung im Sommer anderswo kaum noch Gras wächst, kann hier mehrere Male gemäht werden.

 

Die 513 ist Lebensraum für zahllose Wesen, hier sind unsere Störche regelmäßig zur Nahrungssuche unterwegs.

 

Eine Anwohnerin:

Mir wurde berichtet, daß, als wir vor 60 Jahren in der Sudetenstraße eingezogen sind, ein kleiner Bach an der Grundstücksgrenze bis hinunter zur Schmiede floß. Dieser wurde bei der Schmiede für die Gänse angestaut. An der feuchten Gartenseite wurden Birken gepflanzt.

 

Ein Anwohner

hat einen vor über 40 Jahren von Hand gegrabenen Brunnen, der bis heute zur Bewässerung des  Gartens mit einer Handpumpe genutzt wird.

 

Eine Anwohnerin:

Es musste bereits vor Jahrzehnten eine Drainage auf der unteren Grenze der Wiese gebaut werden, damit unsere Grundstücke nicht ertrinken. Beim Kauf unseres Hauses wurden wir darauf hingewiesen, die Rohre immer frei zu halten und zu reinigen, weil wir (O-Ton) sonst „absaufen“.

 

Aus dem Protokoll der Stadtratsitzung vom 07.08.2024, Wasserwirtschaftsamt Hof

 

Stichwort Wasserversorgung.

 

"Für eine gesicherte Erschließung hinsichtlich der Wasserver­sorgung ist auch die rechtliche und fachliche Situation zu be­werten. Das Schutzgebiet der Brunnenhausquellen wurde mit Verordnung vom 26.08.1981 festgesetzt, ein Wirtschaftsdüngeverbot in der engeren Schutzzone ist noch nicht enthalten. Aus fachlicher Sicht ist das Wasserschutzgebiet im Hinblick auf ei­nen zeitgemäßen Trinkwasserschutz in Umgriff und Struktur nach den aktuell gültigen Regelwerken zu überprüfen. Der Schutzgebietskatalog ist zu überarbeiten."

 

Stichwort Abwasserbeseitigung, Schmutzwasser, das in die städtische Kanalisation eingeleitet werden soll.

 

"Diesbezüglich ist durch die Stadt Hohenberg a. d. Eger zu be­rücksichtigen, dass nach gegenwärtiger Kenntnislage einer Er­weiterung der Abwasseranlage im Einzugsgebiet der Kläranla­ge Arzberg momentan nur bedingt aufgrund mangelnder Kapa­zitätsreserven Rechnung getragen werden kann."

 

Die Kläranlage ist zu klein? Werden im Rahmen der angedachten "Schwammstadt" - auf diesem mit Wasser gesättigten Hang? wo von den Quellen oberhalb permanent Wasser nach unten fließt? -  Sickergruben gebaut, die von Zeit zu Zeit leergepumpt werden?

 

Stichwort Grundwasserschutz.

 

"Über die Grundwasserverhältnisse liegen keine näheren Infor­mationen vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Hang und Schichtwasser auftreten kann. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass es in der Verant­wortung des Bauherrn liegt, Grundwasser entsprechend baulich zu berücksichtigen."

 

Stichwort Egerer Graben. Erdbeben, Schwarmbeben. Wie würde sichergestellt, dass nicht Risse / Schäden entstehen und das Grundwasser kontaminiert wird?

 

Und, für alles was unterhalb und westlich der 513 liegt, besonders wichtig: Stichwort Starkregen.

 

"Die Hinweiskarten Oberflächenabfluss und Sturzflut des Baye­rischen Landesamtes für Umwelt zeigen aufgrund der Topogra­phie eine erhöhte Gefährdung in den östlichen und westlichen Randbereichen des Grundstücks an."

 

„Infolge von Starkregenereignissen können im Bereich des Bebauungsplans Überflutungen auftreten.

 

Also dann die Sickergruben wohl eher mittig bauen.. unter Berücksichtigung von Grund-, Hang- und Schichtwasser natürlich.

 

"Wild abfließendes Oberflächenwasser soll möglichst schadlos abfließen können."

 

Erfahrungen der langjährigen Anwohner hier am Berg haben gezeigt, dass Wasser nach einem Starkregen nie schadlos abfließt.

 

 

Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung wird empfohlen."

 

Den Anwohnern unten in der Siedlung und im Peuntweg auch?

 

Einem Versicherer steht es frei, ob er einen Antrag des Kunden annimmt oder nicht. (Ausnahme von diesem Grundsatz: Kfz Haftpflichtversicherung.) Würde ein Versicherer - könnte er überhaupt - angesichts der Situation und Sachlage hier die Anträge annehmen, bzw. wenn ja, für welchen Beitrag, und welche Deckungssumme?

 

Und, last but not least - auf gut Deutsch also - ein weiterer Punkt:

 

Niederschlagswasser, das gesammelt und in die Eger geleitet werden soll.


" Für die gesammelte Einleitung von Niederschlagswasser ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die notwendigen Antragsunterlagen (...) sind beim Landratsamt Wunsiedel i. F. einzureichen."

 

Stichwort möglicher Eintrag von verunreinigtem Oberflächenwasser

 

Der Fluß Eger ist ein Grenzgewässer zwischen Bayern und Tschechien.

 

In welcher Form wurden / werden unsere tschechischen Nachbarn über dieses Großprojekt infomiert, in welcher Form mit eingebunden?

 

Oder kann der Bauherr auch hier, wie auf dem Grundstück Fl.Nr. 501 Teilfläche,  Allgemeines Wohngebiet (WA), Oberflächenwasser mit einem Rohr einfach ableiten, Hauptsache es ist weg - und wenn es bei den unterhalb lebenden Menschen Schaden anrichtet, haben die halt Pech?